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Gleichstellung außerhalb der Verwaltung

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Die Gleichstellungsstelle 

  • bietet regelmäßige Sprechstunden an
  • zeigt Benachteiligungen auf und entwickelt Lösungsmöglichkeiten
  • ist Anlaufstelle für Beschwerden, Fragen und Anregungen aus der Bevölkerung
  • bietet bei gleichstellungsrelevanten Problemen Hilfestellung an oder vermittelt in adäquate Hilfsangebote
  • hält Kontakt zu Frauengruppen, Vereinen, Verbänden, Kirchen, Beratungsstellen, Gewerkschaften, Betriebs- und Personalräten, Unternehmen, Arbeitsämtern, Schulen u.a.
  • erarbeitet Informationsmaterialien und führt Veranstaltungen durch
  • nimmt zu Rats- und Ausschussunterlagen unter Gleichstellungsgesichtspunkten Stellung und bringt ggf. Änderungsvorschläge ein
  • setzt sich für die Entwicklung solcher Voraussetzungen und Bedingungen ein, die eine tatsächliche Gleichstellung ermöglichen
  • wirkt maßgeblich an der Erstellung des Gleichstellungsplans mit

Kommen Sie in die Sprechstunde oder rufen Sie an. Alle Informationen werden vertraulich behandelt. 



Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen