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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
Beschreibung
Allgemeine InformationenSozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII unterteilt sich in „Hilfe zum Lebensunterhalt" (3. Kapitel SGB XII) und „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (4. Kapitel SGB XII)
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen.
Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung haben Personen, die
- die Altergrenze (z.Zt. 65 Jahre und 4 Monate) erreicht haben
oder
- volljährig und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
und
- ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können und
- ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Die Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Ob Sie die Voraussetzungen für die Berechtigung erfüllen, werden unsere Mitarbeiterinnen im Einzelfall prüfen.
Für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.
Zuständige Einrichtung
- Sozialwesen
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- Münsterstraße 14
- 33428 Harsewinkel
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05247 935-187
- E-Mail:
- sozialehilfen@harsewinkel.de
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- Telefon:
- 05247 935-233
- E-Mail:
- sozialehilfen@harsewinkel.de