BIS: Suche und Detail

KFZ: An-, Um-, Abmeldungen

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Für Kfz-Angelegenheiten wie An- Um- oder Abmeldung von Fahrzeugen ist die Abteilung Straßenverkehr ("Straßenverkehrsamt") der Kreisverwaltung Gütersloh zuständig. Folgende Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Kfz können Sie jedoch auch im Bürgerbüro der Stadt Harsewinkel erledigen:  

  • Außer Betrieb setzen von Fahrzeugen
  • Eintragung von Anschriftenänderungen in der Zulassungsbescheinigung I
  • Kennzeichenreservierung für den Halter und Fahrzeug

Alle übrigen Dienstleistungen hinsichtlich der Kfz-Zulassung, von Führerscheinen und Fahrzeugpapieren erhalten Sie in der Abteilung Straßenverkehr des Kreises Gütersloh 

  •   Zulassungsstelle Tel. 05241 851 200
  •   Führerscheinstelle Tel. 05241 851 252 oder 851 253


Außer Betrieb setzen von KFZ:

Zulassungsbescheinigung I und die amtlichen Kennzeichen (Nummernschilder) des Fahrzeuges zur Entstempelung (§ 14 Fahrzeugzulassungsverordnung FZV)

Eintragung von Anschriftenänderungen in den Fahrzeugpapieren:

Zulassungsbescheinigung I

Kennzeichenreservierung für den Halter und Fahrzeug:

Keine Unterlagen notwendig 

Kennzeichenreservierung für den Halter und Fahrzeug:
Die Reservierung gilt für höchstens 12 Monate. Eine Reservierung bei auswärtigen Ausserbetriebsetzungen ist dagegen nicht möglich.

Außer Betrieb setzen von KFZ:

  • 16,50 € außer Betrieb setzen eines Kfz innerhalb des Kreises Gütersloh
  • 16,50 € außer Betrieb setzen eines Kfz außerhalb des Kreises Gütersloh


Eintragung von Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren:

  • 10,80 € Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren


Kennzeichenreservierung für den Halter und Fahrzeug:

  • 2,60 € Kennzeichenreservierung

Zuständige Einrichtung