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Kindergarten: Erklärung zum Elterneinkommen
Beschreibung
Allgemeine InformationenNach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) besteht für alle Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz.
Die Kosten für die Kinderbetreuung in Kindergärten und -tagesstätten sind per Satzung des Kreises Gütersloh festgesetzt und nach Einkommen und Betreuungsart gestaffelt. Für die Festsetzung und Einziehung der Elternbeiträge ist die Stadt Harsewinkel zuständig.
Zur Ermittlung des Elternbeitrages sind Eltern verpflichtet das Formular "Erklärung zum Elterneinkommen" ausgefüllt bei der Stadt Harsewinkel einzureichen.
Über das Bürgerserviceportal der Stadt Harsewinkel können Sie diese Erklärung online einreichen.
Für die erstmalige Nutzung des Bürgerserviceportals ist einmalig eine Registrierung über die BundID erforderlich.
Durch die Registrierung erstellen Sie sich ein Benutzerkonto im Bürgerserviceportal der Stadt Harsewinkel, das Sie zukünftig für alle dort angebotenen Online-Dienstleistungen nutzen können.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Fachgruppe 2.2: Schule, Kultur, Sport
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- Münsterstraße 14
- 33428 Harsewinkel
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 05247 935-158
- E-Mail:
- ulrike.haget@harsewinkel.de