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Wohnsitz: Ummeldung
Beschreibung
Allgemeine InformationenSie ziehen innerhalb der Stadt Harsewinkel um?
Vergessen Sie dann bitte auch nicht, sich rechtzeitig umzumelden. Das Bürgerbüro der Stadt Harsewinkel steht Ihnen auch in dieser Angelegenheit gern zur Verfügung.
Warum ist eine Meldung einer neuen Wohnung so wichtig?
- Sie erhalten wichtige amtliche Unterlagen wie z.B. Wahlbenachrichtigungskarten, Personalausweise und Reisepässe etc. nur an ihre neue Wohnanschrift, wenn Sie sich ordnungsgemäß (und fristgerecht) bei Ihrer Stadtverwaltung umgemeldet haben.
- Das Bundesmeldegesetz schreibt vor, dass die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach Umzug zu erfolgen hat.
- Personalausweis, wenn vorhanden Reisepass
- evtl. Kinderreisepässe
- Zulassungsbescheinigung I zur Änderung der Adresse
- Wohnungsgeberbescheinigung
Die Ummeldung ist nur möglich, wenn die Wohnungsgeberbescheinigung vorliegt.
Zuständige Einrichtungen
- Bürgerbüro
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- Münsterstraße 14
- 33428 Harsewinkel
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- Telefon:
05247 935-200 - E-Mail:
buergerbuero@harsewinkel.de
- Telefon:
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