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Wohnberechtigung für den sozialen Wohnungsbau

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Öffentlich geförderte Mietwohnungen (Sozialwohnungen) dürfen nur Interessenten mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) überlassen werden.

Mit dem Wohnberechtigungsschein wird sichergestellt, dass Wohnungen in Übereinstimmung mit den Förderzielen des sozialen Wohnungsbaues genutzt werden. Der Wohnberechtigungsschein wird auf Antrag für eine angemessen große Wohnung ausgestellt, wenn das Einkommen eine gesetzlich bestimmte Einkommensgrenze nicht übersteigt. Ein WBS ist ein Jahr gültig und berechtigt allgemein oder gezielt zum Bezug einer Wohnung in Nordrhein-Westfalen. Je nach Anzahl der Personen des Haushaltes wird eine Quadratmeterzahl festgelegt, wie groß die Wohnung sein darf (siehe Download „Einkommensgrenze und Wohnungsgröße“).

Allgemeiner Wohnberechtigungsschein

Mit dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein ist der Wohnungssuchende frei bei der Auswahl seiner Wohnung. Dies ist die häufigste Bescheinigungsart.

Gezielter Wohnberechtigungsschein

Bei einem gezielten Wohnberechtigungsschein werde die Bezugsvoraussetzungen für eine ganz bestimmte Wohnung geprüft (Zweckbindung für besondere Personenkreise, Belegungsrechte und Ähnliches).

Einkommensgrenze

Die Einkommensgrenze setzt sich zusammen aus dem Grundbetrag und eventuellen Zuschlägen. Dieser Grenze wird das Jahreseinkommen gegenübergestellt.

  Haushaltsgöße: Einkommensgrenze: Wohnungsgröße:   1 Person 20.420 € 1 Wohnraum oder 50 qm   2 Personen 24.600 € 2 Wohnräume oder 65 qm   3 Personen (1 Kind) 31.000 € 3 Wohnräume oder 80 qm   4 Personen (2 Kinder) 37.400 € 4 Wohnräume oder 95 qm   5 Personen ( 3 Kinder) 43.800 € 5 Wohnräume oder 110 qm   6 Personen (4 Kinder) 50.200 € 6 Wohnräume oder 125 qm

Die Wohnungsgröße darf um bis zu 5 qm überschritten werden.



Grundsätzlich ist das Einkommen der letzten 12 Monate von allen zum Haushalt gehörenden Personen nachzuweisen. Darüber hinaus dienen folgende Unterlagen der Vollständigkeit und ermöglichen eine sofortige Antragsbearbeitung.

Folgende Unterlagen fügen Sie bitte in Fotokopie Ihrem Antrag bei (soweit zutreffend):

1. Ausweise:

  • Meldebescheinigungen oder gültige Personalausweise für deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger
  • Für ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und deren Familienangehörige Pässe mit mindestens noch einem Jahr gültigen Aufenthaltstitel
  • Schriftliche Vollmacht, wenn der Wohnberechtigungsschein für eine dritte Person beantragt wird

2. Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer:

  • Einkommenserklärung für jede Person im Haushalt, die über Einkommen verfügt
  • Bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit sind die Angaben in der Einkommenserklärung von der Arbeitgeberin oder dem Arbeitgeber zu bestätigen (insbesondere das Einkommen der letzten 12 Monate vor der Antragstellung und erkennbare Einkommensveränderungen), gegebenenfalls Kopie des Arbeitsvertrages
  • Nachweis über die Höhe und die Dauer des Elterngeldes

3. Selbstständige/Gewerbetreibende:

  • Letzter Einkommensteuerbescheid und Gewinn- und Verlustrechnung oder ausgefüllte Einkommenserklärung (s. Vordruck zum Herunterladen) mit Bestätigung der Steuerberaterin oder des Steuerberaters
  • Bei freiwillig Versicherten: Versicherungsnachweis und Nachweis über die Beitragshöhe (Kranken-, Lebens-, private Pflege-, Rentenversicherung)

4. Arbeitslose:

  • Aktueller Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit über den Bezug von Arbeitslosengeld I oder II und
  • letzter Kontoauszug über die Zahlung der Leistungen
  • Bei Arbeitslosengeld I: Einkommen der letzten 12 Monate
  • Bei Arbeitslosengeld II: Bewilligungsbescheid und Begründung zur Notwendigkeit eines Wohnungswechsels

5. Empfängerinnen und Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung:

  • Aktueller Bewilligungsbescheid und
  • letzter Kontoauszug über die Zahlung der Sozialhilfe und
  • Begründung zur Notwendigkeit eines Wohnungswechsels

6. Auszubildende:

  • Ausbildungsvertrag, letzte Verdienstabrechnung
  • Ggf. Nachweis über Berufsausbildungsbeihilfe oder Elternunterhalt

7. Rentnerinnen, Rentner, Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger:

  • Letzte Rentenbescheide, auch Bescheide über Unfallrenten, Kriegsopferversorgungsrente, Versicherungsrente, Werksrente, Zusatzrente (Bund/Land/Gemeinde)
  • Verdienstbescheinigung über die aktuelle Höhe der Pensionsbezüge sowie über die Höhe des zuletzt gezahlten Weihnachtsgeldes

8. Schülerinnen, Schüler, Studentinnen und Studenten:

  • Ab dem 16. Lebensjahr Schulbescheinigung
  • Aktuelle Studienbescheinigung
  • Ggf. BAFöG-Bescheid und/oder Einkommensnachweise oder Unterhaltsnachweise

9. Wehrpflichtige oder Ersatzdienstleistende:

  • Einberufungsbescheid
  • Nachweis über Einkommen, das vor dem Wehr- oder Ersatzdienst bezogen wurde
  • Ggf. Schulbescheinigung
  • Nachweis über Einkommen, das nach dem Wehr- oder Ersatzdienst zu erwarten ist

10. Familien oder Alleinerziehende mit Kindern/Schwangere:

  • Schulbescheinigungen für die Kinder, die das 17. Lebensjahr vollendet haben
  • Bestätigung des Arztes oder der Ärztin über den voraussichtlichen Entbindungstermin, wenn die Geburt des Kindes innerhalb der nächsten sechs Monate ab Antragstellung erwartet wird
  • Sorgerechtsnachweis bezüglich der Kinder bei getrennt Lebenden oder Geschiedenen und Erklärung der Eltern über den zukünftigen Aufenthalt der Kinder
  • Formelle Bescheinigung über das Getrenntleben
  • Nachweis über den Erhalt oder die Zahlung von Unterhaltsleistungen

11. Geschiedene:

  • Scheidungsurteil mit Regelung über Unterhalt oder
  • Erklärung über den Unterhalt
  • Nachweis über die Unterhaltszahlungen

12. Getrennt Lebende:

  • Ggf. Sorgerechtsbescheinigung vom Gericht oder Rechtsanwalt für minderjährige Kinder
  • Nachweis über den zu erwartenden gesetzlichen Unterhaltsanspruch
  • Nachweis über die Unterhaltszahlungen

13. Minderjährige:

  • Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

14. Schwerbehinderte und Pflegebedürftige:

  • Gültiger Schwerbehindertenausweis
  • Nachweis über eventuelle Pflegestufe
  • bei Rollstuhlfahrerinnen und -fahrern: Attest, soweit sie auf einen Rollstuhl angewiesen sind

15. Vermietung von Eigentum:

  • Nachweis über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

16. Freiwillig Versicherte:

  • Versicherungsnachweise (Kranken- und Lebensversicherung) und Nachweis über die Beitragshöhe

Hinweis:

In Einzelfällen können noch weitere Unterlagen erforderlich sein.

Einkommen
Maßgebendes Einkommen ist die Summe der nach den Vorschriften des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen bereinigten Jahreseinkommen aller Haushaltsangehörigen. 
Das Einkommen des vergangenen Kalenderjahres wird der Berechnung zu Grunde gelegt, wenn nicht bei antragstellung eine dauerhafte Änderung der Einkommensverhältnisse zu erwarten ist.

Einkommensberechnung 
Das Bruttoeinkommen wird urn die Werbungskosten reduziert. Für die Einkunftsarten, für die Steuern geleistet wurden, erfolgt ein pauschaler Abzug in Höhe von 12 %, für Beiträge zur Krankenversicherung 12% und für Rentenversicherungsbeiträge 12%. 

Werbungskosten Pauschbeträge
-
bei Einnahme aus nichtselbstständiger Arbeit (auch Minijob) 1.200 €
- bei Einnahmen aus Versorgungsbezügen/Renten, ALG I, Unterhaltsvorschuss) 102 €
- neben den Werbungskosten werden noch Kinderbetreuungskosten in Höhe von 2/3 der Aufwendungen, maximal aber 4.000 €, abgezogen

Das so ermittelte Gesamteinkommen darf die für die jeweilige Haushaltsgröße geltende Einkommensgrenze nicht überschreiten.

Die Gebühr beträgt zwischen 10,00 Euro und 30,00 Euro.

Zuständige Einrichtungen