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Asylbewerberleistungsgesetz

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Leistungsbeschreibung
Asylbewerber und sonstige ausländische Flüchtlinge, die keinen dauerhaften Aufenthaltsstatus in der Bundesrepublik Deutschland besitzen, erhalten im Falle der Hilfebedürftigkeit soziale Leistungen nach Maßgabe des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).

Der leistungsberechtigte Personenkreis ergibt sich aus § 1 Asybewerberleistungsgesetz.

Die Leistungen werden auf Antrag gewährt. Ob Sie die Voraussetzungen für die Berechtigung erfüllen, werden unsere Mitarbeiterinnen im Einzelfall prüfen.

Für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.

Bemerkungen

Öffnungszeiten Fachbereich Asyl:
 
Montag und Dienstag
von 08:30 Uhr - 12:30 Uhr
Donnerstag
von 14:00 Uhr - 17:00 Uhr
Freitag
von 08:30 Uhr - 12:00 Uhr

Mittwoch ist geschlossen.



Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen