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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII unterteilt sich in „Hilfe zum Lebensunterhalt"  (3. Kapitel SGB XII) und „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (4. Kapitel SGB XII)

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Menschen.

Anspruch auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung haben Personen, die

  • die Altergrenze (z.Zt. 65 Jahre und 4 Monate) erreicht haben

oder 

  • volljährig und dauerhaft voll erwerbsgemindert sind

und

  • ihren Lebensunterhalt nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sicherstellen können und
  • ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Die Grundsicherung wird auf Antrag gewährt. Ob Sie die Voraussetzungen für die Berechtigung erfüllen, werden unsere Mitarbeiterinnen im Einzelfall prüfen.

Für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.

Alternativ können Sie die auf dieser Seite verlinkte Onlinedienstleistung „Onlineantrag: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)“ nutzen.  Über diesen Link gelangen Sie auf die Sozialplattform und können Ihren Antrag dort online stellen.

Um den Onlineantrag durchzuführen, ist eine Registrierung bei der BundID notwendig. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier oder auf der Website der BundID.



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Zuständige Kontaktpersonen