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Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe)

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII unterteilt sich in „Hilfe zum Lebensunterhalt"  (3. Kapitel SGB XII) und „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ (4. Kapitel SGB XII)

Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten insbesondere Menschen im erwerbsfähigen Alter, für die vorübergehend aus gesundheitlichen Gründen keine Erwerbstätigkeit möglich ist. Dies sind z.B. Bezieher einer befristeten Rente wegen Erwerbsminderung.

Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt haben Personen, die

  • ihren Lebensunterhalt nicht durch ihr Einkommen und Vermögen sicherstellen können

und

  • keinen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) beim Jobcenter des Kreises Gütersloh haben.

Die Hilfe zum Lebensunterhalt wird auf Antrag gewährt. Ob Sie die Voraussetzungen für die  Berechtigung erfüllen, werden unsere Mitarbeiterinnen im Einzelfall prüfen.

Für ein persönliches Beratungsgespräch verinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.



Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktpersonen