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Kindergarten: Erklärung zum Elterneinkommen

Beschreibung

Allgemeine Informationen

Nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz - KiBiz) besteht für alle Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. 

Die Kosten für die Kinderbetreuung in Kindergärten und -tagesstätten sind per Satzung des Kreises Gütersloh festgesetzt und nach Einkommen und Betreuungsart gestaffelt. Für die Festsetzung und Einziehung der Elternbeiträge ist die Stadt Harsewinkel zuständig.
Zur Ermittlung des Elternbeitrages sind Eltern verpflichtet das Formular "Erklärung zum Elterneinkommen" ausgefüllt bei der Stadt Harsewinkel einzureichen.

Über das Bürgerserviceportal der Stadt Harsewinkel können Sie diese Erklärung online einreichen.

Für die erstmalige Nutzung des Bürgerserviceportals ist einmalig eine Registrierung über das Servicekonto NRW erforderlich. 

Durch die Registrierung erstellen Sie sich ein Benutzerkonto im Bürgerserviceportal der Stadt Harsewinkel, das Sie zukünftig für alle dort angebotenen Online-Dienstleistungen nutzen können.



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