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Baumfällung - Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzsatzung
Allgemeine Informationen
Nach der Baumschutzsatzung der Stadt Harsewinkel sind Bäume innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und im Geltungsbereich von Bebauungsplänen mit einem Stammumfang von mindestens 1,50 m (gemessen in 1 m Höhe) geschützt. Möchte jemand einen geschützten Baum entfernen, benötigt er eine Ausnahmegenehmigung.
Nicht unter diese Satzung fallen:
- Bäume im Wald,
- Bäume in Gärtnereien und Baumschulen, die dem Erwerbszweck dienen,
- Obstbäume, mit Ausnahme von Walnußbäumen (Juglans regia) nd Esskastanien (Castanea sativa),
- Birken, Pappeln und Lärchen.
Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzsatzung der Stadt Harsewinkel können online im Bürgerserviceportal eingereicht werden.
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