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Melderegisterauskunft
Allgemeine Informationen
Eine Melderegisterauskunft erhalten Sie im Bürgerbüro.
Es ist zwischen zwei Arten von Melderegisterauskünften zu unterscheiden:
- Einfache Melderegisterauskunft:
An Personen, die nicht Betroffene sind, kann grundsätzlich nur die einfache Melderegisterauskunft (Vor-, und Zuname, Titel und Anschrift) erteilt werden. - Erweiterte Melderegisterauskunft:
Eine erweiterte Melderegisterauskunft (zusätzlich Geburtsdatum, frühere Namen, frühere Adressen) kann nur erhalten, wer ein berechtigtes Interesse daran hat. Das berechtigte Interesse ist nachzuweisen (z.B. durch einen Pfändungsbeschluss oder ein Gerichtsurteil).
Kosten
Einfache Melderegisterauskunft: 11,00 €
Erweiterte Melderegisterauskunft: 15,00 €
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